Bus – und LKW Fahrer sollten wissenWer gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu Führerschein eine „ Grundqualifikation“.

 

Besitzstand (Grundqualifikation)

Wer einen Führerschein der Klasse D1 bis DE vor dem 10.September 2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Wer einen Führerschein der Klasse C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

 

Gültigkeitsdauer (Grundqualifikation)

Die Grundqualifikation gilt fünf Jahre ab dem 10.September 2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009. bei den C-Klassen.

 

Verlängerung(Grundqualifikation)

Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.

 

Notwendigkeit (Grundqualifikation)

Wer einen Führerschein der Klasse D1  bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung.

Wer einen Führerschein der Klasse C1  bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.

 

Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)

Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 Minuten) bei der zuständigen IHK ablegen.)

 

Wer eine Grundqualifikation verlängern möchte, muss alle fünf Jahre an einer insgesamt 35 stündigen Weiterbildung teilnehmen. Die Weiterbildung umfasst 5 Module, welche gesamt (35 Stunden) absolviert werden können, oder durch Teilnahme an einzelnen Modulen (pro Modul mindestens 7 Stunden) innerhalb der 5 Jahresfrist.

 

Zusammenfassung

Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008

Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollte der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 (2015*) nachgewiesen werden.

 

Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009

Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollte der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 (2016*) nachgewiesen werden.

 

Führerschein Klasse D1 bis DE nach dem 09.09.2008

Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Personenbeförderung nachgewiesen werden.

 

Führerschein Klasse C1 bis CE nach dem 09.09.2008

Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Güterbeförderung nachgewiesen werden.

 

Wichtig

Die Vorlage von Bescheinigungen über eine Weiterbildung oder Grundqualifikation müssen...

rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.